Bedingungen für Dienstleistungen
Bitte lesen Sie vor Erteilung eines Reparaturauftrages sorgfältig meine allgemeinen Geschäftsbedingungen , um alle Eventualitäten auszuschließen und um Sie vor einer Enttäuschung zu bewahren. Nicht immer kann man antike Puppen und Bären erfolgreich restauieren bew. reparieren. Die alten Gegenstände sind teilweise spröde, brüchig und porös. Alte Stoffkörper von Teddys und Puppen sind zum Teil zerschlissen. Das ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Ein Restrisiko bleibt immer bestehen, dass der Gegenstand nicht mehr zu restauieren ist. Wenn dieser Fall eintritt, kann ich die Restauration ablehnen oder nur das Mögliche und Nötige zum Erhalt reparieren.
1. Gewährleistung
Trotz größter Sorgfalt meinerseits kann es auf Grund des Alters und der Zerbrechlichkeit des Gegenstandes zu nicht vorhersehbaren Schäden bei der Bearbeitung kommen oder es können sich auch bei der Bearbeitung noch weitere, bei der Reparatur- Annahme noch nicht ersichtliche Schäden herausstellen. Es kann von mir keine Gewährleistung für durchgeführte Servicedienste wie Reparaturen und Restaurationen von Puppen, Bären und Plüschtieren übernommen werden, soweit nicht Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Puppenklinik ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Achtung:
Der Rückversand von reparierten Sachen erfolgt ab 1.9.2016 nur noch ausschließlich als Paket und ist über DHL bei Verlust mit max. 500 Euro versichert. Eine höhere Versandversicherung bei Rückversand muss vorher vereinbart werden. die Versandkosten trägt immer der Auftraggeber. Haftung für auf den Postweg abhanden gekommene Pakete wird von mir nicht übernommen.
WICHTIG:
Ein von Ihnen erteilter Auftrag setzt IMMER die Einverständniserklärung mit meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
2. Anzahlung
Ab einen Reparaturbetrag von 50 € behalte ich mir es vor, eine Anzahlung von 25% zu erbitten.
3. Reparaturdauer
Die Bearbeitungszeit für einzelne Aufträge kann je nach Auftragslage und Arbeitsaufwand 1-6 Monate betragen.
4. Aufbewahrung
Werden restaurierte Puppen, Bären und Plüschtiere etc. nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung der Eigentümer abgeholt, kann ich vom Ablauf der frist ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Benachrichtigung der Eigentümer die Abholung, entfällt dieVerpflichtung zur weiteren Aufbewahrung, wenn nicht der Reparaturbetrag wenigstens beglichen worden ist und eine Absprache zur weiteren Aufbewahrung erfolgt ist.
Ich bin ohne Begleichung des Reparaturbetrages berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf der Frist zur Deckung meiner Kosten zu veräußern. Etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.
Hopfgarten, 01.09. 2016
Myriam Richter
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